BLACK INK PRODUCTION
Nadine Geuter
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Nadine Geuter – Fotografie & Filmproduktion
Stand: 2026
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Aufträge im Bereich Fotografie und Filmproduktion (Bewegtbild, Imagefilme, Werbefilme etc.) der Fotografin und Filmproduzentin Nadine Geuter. Sie gelten ergänzend zu den individuellen Angeboten und Verträgen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur wirksam, wenn sie von Nadine Geuter schriftlich anerkannt werden.
2. Allgemeine Infos & Preise
Alle Preise verstehen sich exklusive 20 % USt., Sonderleistungen, Nächtigungen, Verpflegung, Fremdkosten (z. B. Modelle, Schauspieler, Locations, Equipment, Musikrechte, Stock-Material) sowie Reisekosten.
Für Fahrtkosten (Drehtermine, sonstige Termine) fallen 0,60 € (Fahrtkosten lt. amtlichem KM-Geld und Fahrzeitvergütung) pro Kilometer für den Fahrer und 0,45 € für den Beifahrer an.
Im Angebot enthalten sind max. 2 Korrekturschleifen (Konzeption / Bild- oder Film-Auswahl + 2 Feedback-Runden).
Kommt es nach der Konzeption bzw. nach der ersten Auswahl zu einem unerwarteten Mehraufwand (z. B. zusätzliche Korrekturen, Konzeptänderungen, weitere Schnittversionen, Color-Grading-Änderungen, Nachdrehs), wird dieser gesondert zum Stundensatz von € 150,– netto zzgl. 20 % USt. verrechnet.
3. Stornobedingungen
Bei kurzfristiger Absage durch den Auftraggeber (weniger als 14 Tage vor dem geplanten Shooting- bzw. Drehtag) wird eine Stornogebühr von 30 % des Gesamtbetrags (bei reinen Fotoproduktionen) bzw. 50 % des Gesamtbetrags (bei Filmproduktionen) verrechnet.
Alle bis zum Stornierungszeitpunkt erbrachten Leistungen (Konzeption, Vorbesprechungen, Location-Scouting, Vorbereitungen, Buchungen etc.) werden zusätzlich in Rechnung gestellt.
Bei Stornierung durch Nadine Geuter erfolgt keine Stornogebühr; bereits gezahlte Beträge werden umgehend erstattet.
4. Zahlungsbedingungen & Akonto
Rechnungen sind binnen 8 Kalendertagen ohne Abzug fällig.
Zahlungsplan:
Bei Beauftragung: 30 % des Netto-Honorars als Anzahlung (Akonto)
Nach Wrap (Drehende / Shooting-Ende): 50 % des Netto-Honorars
Nach finaler Abgabe der Bilder/Filme und Abnahme: 20 % des Netto-Honorars (Restbetrag)
Teilrechnungen nach Leistungsfortschritt sind zulässig.
Nutzungsrechte werden erst mit vollständiger Bezahlung aller offenen Beträge wirksam.
Bei Zahlungsverzug gelten Verzugszinsen gemäß § 456 UGB (derzeit 9,2 % p.a. über dem Basiszinssatz) sowie eine Mahnpauschale von € 50,– pro Mahnung.
5. Nutzungsrechte & Urheberrecht
(1) Mit vollständiger Zahlung des vereinbarten Honorars erwirbt der Auftraggeber das einfache, nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht, die erstellten Fotografien und/oder Filme für den im Angebot/Vertrag ausdrücklich definierten Zweck, in den vereinbarten Medien/Kanälen, zeitlich und örtlich unbegrenzt zu nutzen. Die Nutzungsrechte werden erst mit vollständiger Bezahlung aller offenen Beträge wirksam.
(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei jeder Veröffentlichung, Vervielfältigung oder Onlinestellung den Urhebervermerk „© Nadine Geuter“ oder „Foto/ Film: Nadine Geuter“ gut sichtbar und direkt am Werk (oder im Impressum/Bildnachweis mit eindeutiger Zuordnung) anzubringen.
(3) Verzicht auf Namensnennung bei Gesamtpaketen: Bei ausdrücklichem, vorab schriftlich vereinbartem Verzicht des Auftraggebers auf die Namensnennung wird ein Zuschlag von 100 % auf das vereinbarte Nutzungshonorar berechnet. Wird ein Gesamtpaketpreis (Pauschalhonorar) vereinbart, ohne dass Erstellungs- und Nutzungshonorar getrennt ausgewiesen sind, gilt das Nutzungshonorar als mit 50 % des Gesamtpaketpreises angesetzt. Der Zuschlag für den vereinbarten Verzicht auf Namensnennung beträgt in diesem Fall 50 % des Gesamtpaketpreises.
(4) Unberechtigte Unterlassung (Vertragsstrafe): Wird die Namensnennung vom Auftraggeber ohne vorherige schriftliche Vereinbarung unterlassen, gilt eine verschuldensunabhängige Vertragsstrafe in Höhe von 100 % des Nutzungshonorars (bzw. bei Pauschalpreisen 100 % des Gesamtpaketpreises) als vereinbart. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadenersatzes bleibt vorbehalten.
(5) Buyout / Exklusivrechte: Die Übertragung ausschließlicher (exklusiver) Nutzungsrechte oder die Weiterübertragung an Dritte ist in den Standard-Nutzungsrechten nicht enthalten und bedarf einer individuellen schriftlichen Vereinbarung sowie gesonderter Vergütung.
Die Originaldateien (insbesondere RAW-Fotos, ungeschnittene Footage, Projektfiles, After-Effects-Dateien etc.) verbleiben im alleinigen Eigentum von Nadine Geuter. Jede Weitergabe, Bearbeitung, Veränderung oder Nutzung über den vereinbarten Zweck hinaus bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung.
Alle Werke unterliegen dem Urheberrecht (§§ 1 ff UrhG). Nadine Geuter behält sich sämtliche Urheber- und Leistungsschutzrechte vor. Jede unberechtigte Nutzung löst Schadenersatzansprüche in Höhe von mindestens dem Doppelten des üblichen Lizenzhonorars aus.
Referenznutzung:
Nadine Geuter darf ausgewählte Fotos und Filme aus dem Projekt sowie den Namen und das Logo des Auftraggebers zu Eigenwerbezwecken (Website, Social Media, Portfolio, Awards etc.) nutzen. Ein Widerspruch ist nur bei Vertragsabschluss schriftlich möglich.
6. Abnahme der Leistung
Nach Lieferung der bearbeiteten Fotos bzw. des geschnittenen Filmmaterials hat der Auftraggeber die Leistung binnen 10 Werktagen schriftlich (per E-Mail) abzunehmen oder detaillierte Mängel anzuzeigen. Erfolgt keine fristgerechte Rückmeldung, gilt die Leistung als abgenommen. Unerhebliche Abweichungen (z. B. farbliche Unterschiede je nach Ausgabemedium) hindern die Abnahme nicht.
7. Zusätzliche Regelungen für Filmproduktionen
Bei Filmprojekten umfasst das Honorar – sofern nicht anders vereinbart – ein Konzept, einen Rohschnitt und einen finalen Korrekturlauf. Weitere Schnittversionen, Color-Grading-Änderungen oder Nachdrehs auf Wunsch des Auftraggebers werden als Mehraufwand zum Stundensatz von € 150,– netto verrechnet.
Der Auftraggeber stellt rechtzeitig alle notwendigen Inhalte (Texte, Logos, Musik, Genehmigungen, Model-/Schauspieler-Releases etc.) zur Verfügung und haftet für deren rechtliche Unbedenklichkeit.
8. Haftung
Nadine Geuter haftet bei leichter Fahrlässigkeit nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Die Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden oder Datenverlust ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
Die Gesamthaftung ist auf den Netto-Auftragswert beschränkt. Ansprüche wegen Personenschäden sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt. Schadenersatzansprüche verjähren 6 Monate ab Kenntnis, spätestens jedoch 3 Jahre nach dem schädigenden Ereignis.
9. Datenschutz (DSGVO)
Nadine Geuter verarbeitet personenbezogene Daten (insbesondere Bild- und Filmmaterial, auf dem natürliche Personen erkennbar sind) ausschließlich im Rahne mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), dem österreichischen Datenschutzgesetz (DSG) und dem Urheberrechtsgesetz.
Rechtsgrundlagen der Verarbeitung sind in der Regel die Vertragserfüllung (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) sowie berechtigte Interessen (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO), z. B. für die Erstellung, Bearbeitung und Archivierung der Werke sowie für Eigenwerbezwecke.
Bei Aufnahmen von erkennbaren Personen wird in der Regel eine schriftliche Einwilligung bzw. ein Model-Release-Vertrag eingeholt. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Nadine Geuter alle erforderlichen Einwilligungen, Releases oder sonstigen Berechtigungen zur Verfügung zu stellen und sie von Ansprüchen Dritter freizustellen, sofern personenbezogene Daten des Auftraggebers oder dessen Mitarbeiter/Kunden verarbeitet werden.
Soweit Nadine Geuter im Rahmen eines Auftrags personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet (Auftragsverarbeitung gem. Art. 28 DSGVO), schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung eine separate Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) ab.
Personenbezogene Daten werden nur so lange gespeichert, wie es für die Vertragserfüllung, die gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder berechtigten Interessen (z. B. Referenznutzung) erforderlich ist. Betroffene Personen können ihre Rechte (Auskunft, Berichtigung, Löschung, Widerspruch etc.) jederzeit gegenüber Nadine Geuter geltend machen.
10. KI – Künstliche Intelligenz
Wir nutzt eine Vielzahl von Technologien, um bestmögliche Qualität und Effizienz in ihren Prozessen und Dienstleistungen zu gewährleisten. In bestimmten Fällen werden auch Technologien der Künstlichen Intelligenz eingesetzt, um diverse Dienstleistungen zu optimieren. Nadine Geuter setzt auf eine verantwortungsbewusste Nutzung und Integration von KI in ihre Arbeitsprozesse.
11. Sonstiges
Das Angebot ist 1 Monat ab Ausstellungsdatum gültig.
Alle Mitteilungen können per E-Mail erfolgen und gelten mit Zugang als zugestellt.
Gerichtsstand: Deutschlandsberg
Anwendbares Recht: Österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.